Nichts hält für immer – und selbst ein NISSAN erreicht irgendwann das Ende seiner Nutzungsdauer. Doch auch wenn ein NISSAN Altfahrzeug nicht mehr für den alltäglichen Einsatz tauglich ist, ist es keineswegs wertlos, sondern kann noch verwertet werden. Jedes Altfahrzeug enthält teure Rohmaterialien (Stahl, Leichtmetall, Legierungen, Aluminium, Kupfer, Zink usw.), die recycelt und wieder als Materialien verwendet werden können.
Im Jahr 2000 hat die Europäische Union eine Richtlinie über Altfahrzeuge erlassen. Jedes Mitgliedsland war verpflichtet, diese Direktive in nationales Recht umzuwandeln. Zweck der Regelung ist es, Abfälle von Altfahrzeugen zu minimieren, Luft, Wasser und Boden zu schützen sowie zukünftige Generationen von Neufahrzeugen recyclingfähiger zu machen.
Die Richtlinie führte klare Recyclingziele ein, um Altfahrzeuge umweltverträglicher zu machen. Sie beschränkt darüber hinaus die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und hexavalentem (sechswertigem) Chrom in neuen Fahrzeugen noch weiter. Die Richtlinie verpflichtet Automobilhersteller ausserdem dazu, recyclingfähige Materialien zur leichteren Erkennung zu kennzeichnen. In Zukunft müssen neue Fahrzeuge vor ihrer Markteinführung nachweisen, dass ihre Materialien recyclingfähig sind bzw. die darin enthaltene Energie wiedergewonnen werden kann. Zur Unterstützung dieser Vorschrift wurde eine Berechnungsmethode vorgeschlagen. Die Altfahrzeug-Richtlinie gilt für alle Pkws, leichte Nutzfahrzeuge, Transporter bis 3,5 t und Kleinbusse bis 9 Sitze.
NISSAN ist dazu verpflichtet, alle Fahrzeuge innerhalb seines Netzwerkes am Ende ihres Betriebszyklus zurückzunehmen, ohne dass dem letzten Besitzer Kosten entstehen. NISSAN hat in jedem EU-Markt ein Netzwerk von Verwertungsbetrieben aufgebaut, die eine kostenlose Übernahme Ihres NISSAN Altfahrzeugs sicherstellen. Wenn Sie Ihr NISSAN Altfahrzeug entsorgen möchten, dann können Sie es zu einem unserer Verwertungspartner bringen. Bei Abgabe erhalten Sie kostenlos einen Verwertungsnachweis (Demontagebescheinigung). Diese Bescheinigung benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug abzumelden, und befreit Sie von weiteren Verpflichtungen.
Sie müssen Ihr Altfahrzeug bei einem von der NISSAN CENTER EUROPE GmbH zertifizierten Demontagebetrieb mit allen wesentlichen Komponenten für den strassentauglichen Einsatz und ohne zusätzliche Abfälle abgeben.