Garantierte Mobilität
Wenn Ihr Nissan zum Zwecke einer Wartung oder Reparatur vereinbarungsgemäß einen Termin bei einem Nissan Vertragspartner hat, sorgt dieser Nissan Vertragspartner dafür, dass Sie mobil bleiben. So erhalten Sie von der Nissan Werkstatt, die die Reparatur/Wartung durchführt, sofern verfügbar, einen Ersatzwagen. Wenn verfügbar, kann Ihnen auch ein Elektrofahrzeug gestellt werden. Sollte kein Ersatzwagen verfügbar sein, bietet Ihnen die zuständige Nissan Werkstatt andere Lösungen an, wie z. B. einen Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrrad.
Es besteht kein Anspruch auf ein Fahrzeug einer bestimmten Größe/Kategorie. Sofern nicht etwas anderes mit dem Nissan Partner vereinbart wurde, bezahlen Sie lediglich den Kraftstoff und die Versicherung. Der Strom für ein Elektrofahrzeug ist sogar kostenfrei, wenn die Batterie bei einem an dem Nissan Kundenversprechen teilnehmenden Nissan Partner aufgeladen wird. Dieser Nissan Partner muss nicht der Nissan Partner sein, bei dem das Ersatzfahrzeug ausgeliehen wurde.
Bitte beachten Sie: Ein Ersatzwagen wird Ihnen für maximal einen Arbeitstag, dabei jedoch für maximal 100 km kostenfrei (ggf. zzgl. Kraftstoff und Versicherung) zur Verfügung gestellt. Bei längeren Distanzen oder längerer Nutzungsdauer können Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden, die man Ihnen aber im Vorfeld mitteilt.
Vor Benutzung eines Ersatzwagens muss ein gültiger Führerschein vorgelegt werden. Der Ersatzwagen ist vollkaskoversichert. Die von Ihnen mit dem Nissan Partner vereinbarte Selbstbeteiligung ist im Versicherungsfall von Ihnen zu tragen. Es besteht die Option, sich gegen die Selbstbeteiligung zu versichern. Sprechen Sie mit Ihrem Nissan Partner, um weitere Informationen hierzu zu erhalten.
Preisversprechen
Sofern Sie einem Nissan Vertragspartner ein Angebot einer anderen österreichischen, nicht autorisierten Nissan Werkstatt vorlegen, das günstiger als das Angebot des Nissan Vertragspartners ist, wird dieser die Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten zu dem günstigeren Preis ausführen. Das Angebot der anderen Werkstatt muss dabei u. a. die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Die andere Werkstatt, die Sie beauftragen möchten, darf höchstens 10 km von der an dem Nissan Kundenversprechen teilnehmenden autorisierten Nissan Werkstatt entfernt sein.
- Das Angebot der anderen Werkstatt darf nicht älter als 7 Kalendertage sein.
- Das Angebot muss in Schriftform auf dem Briefpapier der anderen Werkstatt der an dem Nissan Kundenversprechen teilnehmenden autorisierten Nissan Werkstatt vorgelegt werden.
- Das Angebot darf ausschließlich nur auf Nissan Originalteilen bzw. Nissan Originalzubehör basieren und muss auch die Kosten für die Montageleistungen beinhalten.
- Das Angebot der anderen Werkstatt muss den gleichen Leistungsumfang wie, das der am Nissan Kundenversprechen teilnehmenden Nissan Vertragswerkstatt aufweisen.
NISSAN Assistance – Ihre Mobilitätsgarantie
Falls es zu einer Panne oder einem unfallbedingten Schaden an Ihrem Nissan Fahrzeug kommen sollte, ist die NISSAN Assistance – Ihre Mobilitätsgarantie immer für Sie da, um Ihnen zu helfen – und zwar kostenlos, rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche. Wählen Sie dazu einfach die 24-Stunden-Service-Nr. 0800 21 53 80.
Die NISSAN Assistance erhalten Käufer von Nissan Neufahrzeugen automatisch während der Laufzeit der Neufahrzeuggarantie. Mit jeder anschließenden Wartung durch einen Nissan Vertragspartner verlängert sich die NISSAN Assistance automatisch für den Zeitraum bis zur nächsten Wartung. Das gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge. Näheres erfahren Sie hier.
Kostenloser Fahrzeugcheck
Bei jedem Werkstattbesuch Ihres Nissan Fahrzeuges führt unser Nissan Vertragspartner in Ihrem Beisein einen kostenlosen Fahrzeugcheck durch und erstellt, sofern ein Service- oder Reparaturbedarf besteht, ein unverbindliches, transparentes Angebot. Sie entscheiden anschließend, was gemacht wird.