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Neu Nissan LEAF LEAF QASHQAI MICRA Der neue NISSAN JUKE X-Trail e-NV200 EVALIA 370Z COUPE 370Z ROADSTER GT-R
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    Elektroautos

    BIS ZU € 3.300,-¹ E-MOBILITÄTSBONUS FÜR ELEKTROAUTOS

    FÖRDERAKTION FÜR ELEKTROAUTOS

    Kaufprämie - Förderung - NISSAN Elektroautos
    • Entdecken Sie die Angebote für den NISSAN LEAF
    • Entdecken Sie die Angebote für den NISSAN e-NV200 EVALIA

    VORTEILE DER NISSAN Elektrofahrzeuge

    Die Elektrofahrzeuge von NISSAN sind voll förderungsfähig! Das macht den Einstieg in die Welt der Elektrofahrzeuge leicht: z.B. mit dem NISSAN LEAF. Erleben Sie mit der leistungsstarken Batterie des NISSAN LEAF eine erweiterte Reichweite von bis zu 385 km*. Falls Sie mehr Platz benötigen: Lernen Sie auch den NISSAN e-NV200 Kastenwagen oder den Familien-Van NISSAN e-NV200 EVALIA, der einzige 100% elektrische 7-Sitzer weltweit, kennen. Profitieren Sie von den Förderungen für Elektroautos und lassen Sie sich elektrisieren.

    NISSAN LEAF

    VORSTEUER-ABZUGSFÄHIG

    Seit 2016 sind Elektroautos (CO2-Emissionen= 0 g/km), die als Firmenfahrzeuge genutzt werden, vorsteuerabzugsfähig**.

     

    ENTFALL DES SACHBEZUGS

    Ein weiterer Vorteil für Firmen und Mitarbeiter ist die 100% Befreiung von der Sachbezugsregelung: Beim Einsatz von Elektrofahrzeugen (CO2-Emissionen = 0 g/km) als privat genutzter Firmenwagen entfällt der zu versteuernde Sachbezug vollständig**.

    Entfall der Versicherungs-Steuer

    Zusätzlich sind Sie mit der Anschaffung eines rein elektrisch angetriebene PKW (CO2-Emissionen = 0 g/km) von der NoVA  („motorbezogene“ Versicherungssteuer) befreit.  

    BIS ZU € 3.300 E-MOBILITÄTSBONUS SICHERN¹

    NISSAN gilt mit seinen zu 100% elektrischen Fahrzeugen bereits seit langem als Vorreiter in Sachen Elektromobilität. Aber auch die österreichische Bundesregierung macht bei diesem Thema ernst und fördert den Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einem E-Mobilitätsbonus.


    FRAGEN & ANTWORTEN zu den Vorteilen der NISSAN ELEKTROFAHRZEUGE

    Wie hoch ist der E-Mobilitätsbonus?

    Die Förderung setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil der Autoimporteure und dem E-Mobilitätsbonusanteil des Bundes zusammen:

    Als Privatperson erhalten Sie für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb insgesamt € 3.300,- (brutto). Die Förderung für Firmenkunden beträgt € 3.000,- (netto).

    Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie auf www.umweltfoerderung.at

    Für welche Elektrofahrzeuge gilt die staatliche Kaufprämie?

    Alle NISSAN Elektrofahrzeuge (LEAF, e-NV200 Kastenwagen und Evalia) sind im Rahmen der staatlichen Elektro-Kaufprämie förderfähig.

    Die Förderungsaktionen sind bis Ende 2018 vorgesehen bzw. solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Die wesentlichen Informationen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at.

    Wie erhalte ich die Prämie für mein neues Elektrofahrzeug?

    Einen Teil der Prämie (€ 1.800,– (brutto)) erhalten Sie von NISSAN. Die anschließende Einreichung des Förderungsantrages über die € 3.300,– (brutto) Bonus des Bundes bei der KPC erfolgt ausschließlich online in einem 2-stufigen Verfahren: Der E-Mobilitätsbonusanteil von BMLFUW und bmvit für den Ankauf von E-Pkw kann nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC Public Consulting GmbH unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen.

    Ab 01.01.2019 ausgestellte Rechnungen kommen grundsätzlich für die Förderungsaktion in Betracht. Registrierung und Einreichung sind ab 31.01.2019 möglich. Die Förderungsaktionen sind bis Ende 2019 vorgesehen bzw. solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

    Lohnen Sich Elektroautos?

    Mit einem Elektroauto verabschieden Sie sich von mehr als nur hohen Kraftstoffkosten.

    Auch die Wartungs- und die Betriebskosten werden deutlich reduziert. Weil Elektrofahrzeuge keinen Verbrennungsmotor oder ein herkömmliches Getriebe haben, kommen diese mit einer kleineren Anzahl an beweglichen Komponenten aus. Das bedeutet einen minimalen Wartungsaufwand. Es entstehen somit weniger Wartungskosten für Bremsen und Reifen und ein Ölwechsel ist auch nicht mehr nötig. Einen weiteren positiven Aspekt stellt die Rekuperation bei Elektrofahrzeugen dar: hierbei wandeln Elektroautos die ansonsten ungenutzte Bremsenergie in Antriebsenergie um und steigern so die Effizienz des Fahrzeugs. Wie wäre es, wenn Sie mit nur fast einem Pedal fahren könnten?  Mit dem NISSAN e-Pedal™ können Sie mit nur einem Pedal beschleunigen, abbremsen und stoppen. Natürlich ersetzt das e-Pedal™ nicht das Bremspedal in Gefahrensituation.

    Zusätzlich ist entfällt der Sachbezug für Elektrofahrzeuge beim Einsatz als privat genutzter Firmenwagen. Außerdem sind Elektrofahrzeuge für Firmenkunden vorsteuerabzugsfähig und die rein elektrisch angetriebenen PKW von NISSAN sind außerdem von der NoVA befreit.

     


    FÜR DIESE 100% ELEKTRISCHEN FAHRZEUGE GILT DIE PRÄMIE

    NISSAN Leaf Elektroauto

    DER NISSAN LEAF

    Das Elektroauto mit einer Batteriekapazität für zu 385 km (bei 62 kWh Batterie) und bis zu 270 km (40 kWh Batterie) Reichweite.*

    • JETZT KENNENLERNEN
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    NISSAN e-NV200 EVALIA Elektroauto

    DER NISSAN E-NV200 EVALIA

    Platz für bis zu sieben Personen in angenehm leiser Elektro-Stille.
     

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    DER NISSAN E-NV200 Elektrovan

    DER NISSAN E-NV200

    Der größte Laderaum plus der kleinste Wendekreis seiner Klasse. 100% elektrisch und 100% flexibel.

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    ¹Bis zur Erreichung des max. staatlichen Fördervolumens. Mehr Informationen auf www.umweltfoerderung.at. Nur für Konsumenten. Bei allen teilnehmenden NISSAN Partnern.


    *Werte gemäß WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure). Bei WLTP handelt es sich um ein neues, realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen. Faktoren wie Fahrweise, Geschwindigkeit, Topografie, Zuladung, Außentemperatur und Nutzungsgrad elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite. Die meisten Faktoren können vom Fahrer beeinflusst werden und sollten zugunsten maximaler Reichweite stets berücksichtigt werden.

     

    **Nur für Firmenkunden. Vorsteuerabzugsfähig für Anschaffung oder Leasingrate (gültig nur für VST abzugsberechtigte Unternehmer wie KMU oder Größer).

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