§57A-ÜBERPRÜFUNG

Ihr NISSAN muss 3 Jahre nach Erstzulassung das erste Mal zur §57a-Überprüfung. Nach 5 Jahren zur zweiten gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung. Dann sind jährliche Intervalle zwingend vorgeschrieben. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug funktionstüchtig und verkehrssicher ist und ob die Emissionswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.

Wir kümmern uns um die §57a-Überprüfung und können hierbei auch eine Voruntersuchung durchführen, damit Ihr NISSAN gleich beim ersten Mal besteht.

NISSAN – Fahrzeugwartung